Führerschein­klassen


Fahrerlaubnis vom Mofa bis zum Bus

PKW

PKW


  • Klasse B17 (ab 17 Jahre)
  • Klasse B (ab 18 Jahre)
  • Handicap-Ausbildung
Der PKW Führerschein ist der Klassiker für alle, die auf dem Land und auch in Stadt und Umland unabhängig mobil sein wollen. Die "Ausbildung" darf bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die Begleitperson muss allerdings bestimmt Voraussetzungen erfüllen.

Was darf ich mit den Führerscheinklassen B/B17 fahren?

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Zweiräder - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger: Alle Anhänger bis 750 kg zGM (bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt)

Zweirad


  • Klasse A1 (ab 16 Jahre)
  • Klasse A2 (ab 18 Jahre)
  • Klasse A (ab 24 Jahre)
  • Klasse AM (bis 50 ccm)
  • Mofa
Der Zweirad-Führerschein ist für viele der Einstieg in die motorisierte eigenständige Mobilität. Begonnen werden kann bereits mit 15 Jahren auf dem Mofa.

Was darf ich mit den Führerschein­klassen AM, A1, A2, A und Mofa fahren?

Mofas und Motorräder werden in verschiedene Leistungsklassen unterteilt: Hubraum, PS/KW, Fahrzeuggewicht und Alter des/der Fahrers/Fahrerin sind für eine komplexe Unterscheidung verantwortlich.
AM-Fahrzeuge
Mindestalter (Fahrer): 16 Jahre
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Hubraum: Verbrennungsmotor max. 50 cm³
  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)
    elektrische Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)
    elektrische Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
  • Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)
    Sitzplätze max. 2;
A1-Fahrzeuge
Mindestalter (Fahrer): 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
  • a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  • b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Ellenator) und Hubraum > 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
A2-Fahrzeuge
Mindestalter (Fahrer): 18 Jahre
Eingeschlossene Klasse: A1, AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
  • einer Motorleistung von max. 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung > 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A-Fahrzeuge
Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum > 50 cm³ und einer bbH > 45 km/h.
    Mindestalter (Fahrer): 24 Jahre oder 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung > 15 kW.
    Mindestalter (Fahrer): 21 Jahre
Mofa
Mindestalter (Fahrer): 15 Jahre
  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH < 25 km/h; mit Verbrennungsmotor max. 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
  • Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U) mit bbH max. 25 km/h;
    mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
LKW

LKW


  • Klasse C1/C1E
  • Klasse C/CE
  • Sattel-/Pritschen­-Training
  • Grundqualifikation
Der LKW-Führerschein ist für alle Personen erforderlich, die Fahrzeuge über 3.500 kg zGM führen wollen. Hier stehen verschiedene Klassen als Option zur Verfügung.

Was darf ich mit den Führerschein­klassen C1, C1E, C und CE fahren?

LKW werden in verschiedene Gewichtsklassen unterteilt: bis 7.500 kg zGM und über 7.500 kg zGM jeweils mit und ohne Anhänger.
Grundqualifikation

Die Grundqualifikation ist erforderlich, wenn LKW gewerblich im Straßenverkehr bewegt werden sollen. Hierfür bieten wir in regelmäßigen Abständen:
  • Grundqualifikation (140 Stunden, Theorieprüfung)
  • Große Grundqualifikation (ab 18 Jahren, theoretische und praktische Prüfung)
C1
Mindestalter (Fahrer): 18 Jahre
Erforderliche Klasse: B

mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM, max. 8 Fahrgastplätze

C1E
Erforderliche Klasse: C1

Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
C
Mindestalter (Fahrer): 21 Jahre
Erforderliche Klasse: B
Eingeschlossene Klasse: C1

mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM, max. 8 Fahrgastplätze

CE
Erforderliche Klasse: C
Eingeschlossene Klasse: C1E, T

Zugfahrzeug der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Bus

Bus


  • Klasse D1/D1E
  • Klasse D/DE
  • Grundqualifikation
Der Bus-Führerschein ist für alle Personen erforderlich, die mehr als 8 Personen im Straßenverkehr befördern wollen. Hier stehen verschiedene Klassen als Option zur Verfügung.

Was darf ich mit den Führerschein­klassen D1, D1E, D und DE fahren?

Busse werden anhand ihrer Sitzplatzanzahl klassifiziert: bis 16 Personen und über 16 Personen jeweils mit und ohne Anhänger.
Grundqualifikation

Die Grundqualifikation ist erforderlich, wenn Busse gewerblich im Straßenverkehr bewegt werden sollen. Hierfür bieten wir in regelmäßigen Abständen:
  • Grundqualifikation (140 Stunden, Theorieprüfung)
  • Umsteiger-Grundqualifikation (35 Stunden)
D1
Mindestalter (Fahrer): 21 Jahre
Erforderliche Klasse: B

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von max. 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

D1E
Erforderliche Klasse: D1

Zugfahrzeug der Klasse D1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
D
Mindestalter (Fahrer): 24 Jahre
Erforderliche Klasse: B
Eingeschlossene Klasse: D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung > 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

DE
Erforderliche Klasse: D
Eingeschlossene Klasse: D1E

Zugfahrzeug der Klasse D mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Traktor/Schlepper


  • Klasse L
  • Klasse T
Der Traktor-Führerschein ist für alle Personen erforderlich, die land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge führen wollen. Hier stehen zwei verschiedene Klassen als Option zur Verfügung.

Was darf ich mit den Führerschein­klassen L und T fahren?

Zugmaschinen, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
L
Mindestalter (Fahrer): 16 Jahre

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
 
T
Mindestalter (Fahrer): 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: L, AM

Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h (unter 18 Jahre nur bis 40 km/h), 

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

PKW-Anhänger


  • Klasse B96
  • Klasse BE
Was darf ich mit den Führerschein­klassen B96 und BE fahren?

Zugmaschinen, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
B96
Mindestalter (Fahrer): 17 Jahre
Erforderliche Klasse: B/B17

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
 
BE
Mindestalter (Fahrer): 17 Jahre
Erforderliche Klasse: B/B17

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
© 2024 ATV Fahrschule GmbH